Behandlungskosten:

 

In meiner Praxis erstelle ich Rechnungen in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 .

 

Das Honorar für die Behandlung durch den Heilpraktiker ist vom Patienten selbst zu bezahlen. Das Honorar ist nicht erfolgsabhängig.

Die Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (Voll oder Zusatz), sowie Beihilfeberechtige können ggf. einen (Teil-)Erstattungsanspruch gegen ihren Versicherer haben. Einen etwaigen Anspruch der/die Patient/in ist selbstständig bei seinem Versicherer zu erfragen. Die Behandlungskosten werden zu den jeweils vertraglich vereinbarten Bedingungen übernommen. Hierzu erhält der/die Patient/in eine
Rechnung in Anlehnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker von 1985.
Abgerechnet wird in der Regel nach GebüH Höchstsatz. Die Beträge können allerdings auch über denen der GebüH liegen. Das gleiche gilt auch für die Beihilfe. Hier wird nicht nach Schwellenwert abgerechnet!
Einige Therapieverfahren sind noch nicht in direkter Nennung in das Gebührenverzeichnis eingegangen. Aus diesem Grund werden diese Therapien analog zu anderen Gebührenziffern oder nach dem üblichen Abrechnungssatz-Höchstsatz- abgerechnet.
Die Therapiemaßnahmen sind stets betreuungsintensiv und erfordern einen erhöhten Zeitaufwand. Aus diesem Grund können einzelne Abrechnungsziffern mehrfach angewendet werden!!
Bezüglich der Erstattung nehmen Sie folgendes zur Kenntnis:
• Die Kosten der Therapien sowie der verordneten Heilmittel werden in aller Regel nicht durch die gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernommen.


Laut innenministeriellem Erlass dürfen Heilpraktikerkosten von keiner Ersatzkasse (Barmer, TK, AOK etc.) übernommen werden.

Ersatzkassenversicherte müssen also gesetzlicherweise die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen selber tragen.

Sie können jedoch am Ende jeden Jahres die Heilpraktikerkosten im Rahmen von privaten Vorsorgekosten bei der Steuer geltend machen.

 

• Eine Übernahme der Behandlungskosten und Heilmittel durch Beihilfefestsetzungsstellen unterliegt der Einzelprüfung und erfolgt daher nicht immer.
• Die Übernahme der Behandlungskosten sowie der verordneten Heilmittel durch die privaten Krankenversicherungen erfolgt sehr unterschiedlich. Dieses hängt vom jeweiligen Tarif ab oder davon, ob es sich um eine Voll- oder Zusatzversicherung handelt. Auch hier erfolgt eine Einzelprüfung.
• Sollte die Krankenversicherung/-kasse oder Beihilfe die Kosten nicht oder nur teilweise übernehmen, muss der/die Patient/in für die Kosten selbst aufkommen.

 

 

Informationen für Privatversicherte:

 

Versicherungen müssen die einzelnen nicht erstatteten Positionen einer Rechnung offen legen.

Eine pauschale Äußerung, welcher Betrag einer Rechnung übernommen wird ist nicht ausreichend.

In der Regel bekommen Sie die eingereichte Rechnung in Kopie zurück, mit Vermerk, welche der Positionen zu welchem Anteil erstattet werden. (Dies gilt für Privatversicherungen ebenso wie für die Beihilfe)

Viele Versicherungen gehen dazu über, es Ihren Versicherten schwer zu machen, indem ohne Begründung ein Teil der Rechnung nicht erstattet wird. Es obligt dann leider dem Versicherten, sich darum zu kümmern, an genaue Aufschlüsselungen (siehe oben) zukommen. Ist Ihnen der Aufwand hierfür zu groß - was vielen so geht - hat Ihre Versicherung ganz einfach viel Geld gespart......

Das Prozedere kann (nacheinander) sehr einfach so aussehen:

a. Fordern Sie zuerst die Versicherung auf die einzelnen, nicht erstatteten Rechnungspositionen offen zu legen.

b. Legen Sie später einen formlosen Einspruch gegen die Nichterstattung ein und

c. fordern Sie eine Begründung für die Ablehnung ein.

d. Sollte eine Versicherung einen berechtigten Anspruch verzögern oder verweigern, können Sie androhen den Ombutsmann der privaten Krankenversicherer in Berlin einzuschalten.

Naturheilpraxis Bendestorf

Harmstorfer Weg 1a

21227 Bendestorf

Telefon: 04183 9758452

Fax      : 04183 9758453

info@naturheilpraxis-bendestorf.de

 

 

 

 

 " Krankheit ist ein Heilbestreben

   des Körpers."

 

 "Die Natur unternimmt nichts.

   um sich selber zu schaden."

 

    (Günter C. Stahlkopf, Biologe)

 

 

______________________________

 

Sind Ihre Hormone im Gleichgewicht?

Finden Sie es heraus und vereinbaren

Sie einen Termin!

Was macht Ihre Schilddrüse? Braucht sie Unterstützung?

______________________________

 

Möchten Sie wissen, welche Nahrungsmittel optimal zu Ihrem Stoffwechsel passen?

Ich berate Sie hier gerne!

 

______________________________

 

Ihr Darm- mehr als nur ein Verdauungsrohr!

Ihr Stuhl kann`s verraten...

______________________________


Ihr Blut ist ein ganz besonderer Saft! Die Laborwerte  interpretiere ich nach klinischer, naturheilkundlicher und ganzheitlicher Sichtweise. Neugierig? Dann rufen Sie an!

______________________________